Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Gemäß §6 des Kreislaufwirtschaftsgesetz des Landkreis Schwäbisch ergeben sich Änderungen im Bezug zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen.
Was sie zu beachten haben und wie sie unter Anwendung der Ausnahmeregeln pflanzlichen Abfall verbrennen dürfen, können sie diesem Artikel entnehmen.